Verlängerung Eintragung als Energie-Effizienz-Experte
Alle drei Jahre ist eine Verlängerung der Eintragungskategorien notwendig. Für die Verlängerung sind folgende Nachweise erforderlich
- 24 Unterrichtseinheiten UE Fortbildung pro Eintragungskategorie (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und/oder Energieberatung im Mittelstand)
UND
- Praxisnachweis pro Förderprogramm ODER zusätzlich weitere 32 UE Fortbildung
Die Eintragung konnte heute für weitere drei Jahre verlängert werden.