Aktuelle Vordrucke im Baugenehmigungsverfahren
Der Landtag hat am 27. Mai 2015 die Änderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in zweiter Beratung beschlossen und am 24. Juni 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Änderungen sind zum 1. August 2015 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Regelungen zur Barrierefreiheit (§ 51 Abs. 1 und 3). Diese werden erst zum 1. Dezember 2015 wirksam. Dadurch werden neu überarbeitete Vordrucke erforderlich.