Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte
Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 den Entwurf eines Gesetzes und einer zugehörigen Verordnung zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen.
Darin sind auch Änderungen im Baurecht enthalten, die die Einrichtung von Erstaufnahmelagern und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge erleichtern sollen. Dies neu engeführten Regelungen in der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gelten jeweils befristet bis Ende 2018.